Vorgehensweise im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
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BEM-Beteiligte
Die betriebliche Eingliederung geschieht gemeinsam mit dem Betroffenem, dem Betriebsrat, ggf. der Schwerbehindertenvertretung und anderen Beteiligten. Es werden alle Möglichkeiten erörtert und ausgeschöpft, die dem Betroffenen in seiner Genesung und dem Erhalt seiner Arbeitskraft helfen. Unterstützende Maßnahmen könnten sein: medizinische und/ oder berufliche Reha, ambulante Therapien, Angebote der Kranken-, Renten-, und Unfallversicherungen, der Integrationsämter und anderer Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.
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Meine Aufgabe
Ich biete mich an dieser Stelle als neutrales, allparteiliches Bindeglied an und bringe alle Beteiligten an einen Tisch. Die Zusammenarbeit wird von mir mit dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und der Personalvertretung organisiert. Der Betroffene bekommt Hilfe in allen Angelegenheiten, so z.B. bei Behördenanträgen, Ärzten und Reha-Einrichtungen, wie von ihm benötigt, um zügig voranzukommen und gesund zu werden.
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Vorteile für das Unternehmen
Die Erfahrungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement zeigen durchweg positive Ergebnisse und auch, dass es sich hier um eine Win-Win-Situation beider Parteien handelt. Ihrem Unternehmen bleiben Ihre fachkompetenten und erfahrenen Mitarbeiter erhalten, Investitionen für Aus- und Fortbildungen werden effizient und zielgerichtet eingesetzt. Kosten für Entgeltfortzahlungen, Überstunden und Aushilfen reduzieren sich. Sie können mit einer Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit, Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation rechnen. BEM-Beratungen gehören zu den Return-on-Invest Maßnahmen eines Unternehmens.
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Vorteile für Ihren Mitarbeiter
Ihr Mitarbeiter bekommt größtmögliche Unterstützung, durch Beratung und Begleitung aller Prozesse und Maßnahmen in seiner betrieblichen Eingliederung, um sich für seine Gesundheit und dem Erhalt seiner langfristigen Erwerbsfähigkeit einzusetzen. Er ist ein aktiver Part des gesamten BEM-Prozesses. Es bietet sich für ihn die Chance sein Gesundheitsverhalten zu überprüfen und ggf. zu verbessern, als auch alle Dienstleistungen zu beanspruchen, die einer schnellen Genesung zuträglich sind. Sollte es zu dem Ergebnis kommen, das eine Eingliederung am alten Arbeitsplatz perspektivisch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, bekommt er die Unterstützung, die er benötigt um sich gesundheitserhaltend neu zu orientieren.
Meine Beratungen
Die komplette Beratung unterliegt der Schweigepflicht, wird aber anonymisiert ausgewertet, um alle Informationen, die Ihrem Unternehmen helfen gesundheitsfördernde, mitarbeiterfreundliche und leistungserhaltende Arbeitsplätze anzubieten, zu nutzen.
Sie entscheiden:
- ob Sie nur punktuell zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement beraten werden möchten
- über den Umfang meiner Beteiligung bei der Implementierung und Durchführung Ihrer BEM-Beratungen und/ oder Schulungen Ihrer Mitarbeiter.
Ihr Mitarbeiter hat die Wahl, ob er lieber vor Ort, telefonisch oder im Online-Meeting beraten werden möchte.